TIPPS WOHNUNGSABGABE

Wohnungsabgabe optimal vorbereiten: Mit unseren Tipps für Mieter,  Käufer & Verkäufer sind Sie immer einen Schritt im Voraus.

Kompetente Reinigungsfirma

Suchen sie sich im Voraus bereits eine kompetente und zuverlässige Reinigungsfirma aus, welche jahrelange Erfahrung aufweist.
So wird die Wohnungsreinigung mit Sicherheit professionell durchgeführt.


Abnahmegarantie

Buchen sie die Endreinigung inkl. Abnahmegarantie!

Vorteil: Falls die Verwaltung etwas zu bemängeln hat, wird dies kostenlos nachgereinigt. Andererseits kann man somit auch bestätigen lassen, falls bestimmte Verunreinigungen sich nicht mehr entfernen lassen, damit diese als normale Abnutzung abgeschrieben werden können.


Mieterschutz

Es gibt immer wieder Fälle, bei welchen die Vermieter oder Verwaltungen unnötige Kosten zu Lasten der Mieter aufschlagen möchten. Deshalb ist es in komplexeren Fällen ratsam den Mieterschutz einzuschalten. Kostet etwas – ist aber im Vergleich zu den Kosten, welche die Vermieter stellen können nur ein Bruchteil.


Verbrauchsmaterialien

  • Lüftungsfilter der Badezimmer und Toiletten – sollten von der Verwaltung gewechselt werden.
  • Filter von Wasserhahn – sollten von der Reinigungsfirma gewechselt werden.
  • Duschköpfe und Schläuche- sollten gut gereinigt werden oder vom Mieter ersetzt werden.
  • Backofenschutzfolie – sollte vom Mieter ersetzt werden
  • Dampfabzugfilter – sollten gut gereinigt werden oder vom Mieter ersetzt werden.

Wandlöcher

Informieren sie sich bei ihrer Verwaltung zwecks Löcher an den Wänden. Je nach Mietvertrag sollten sie diese einfach offen lassen und die Verwaltung lässt diese von einem Maler füllen. Ansonsten entstehen ihnen ungünstige Kosten, falls sie diese selber versuchen zu präparieren.


Mietvertrag

Lassen Sie nicht alles auf ihre Kosten erneuern oder beheben, nehmen sie den Mietvertrag, eventuelle Vormieterverträge des Objektes genau unter die Lupe. Achten sie darauf, was bereits zu einer normalen Abnutzung gehört und was schon als Mängel in den älteren Verträgen vermerkt ist.


Versicherungen

  • Hausratversicherung und Rechtsschutz ist immer von Vorteil.
  • Kosteneinsparung bei Rechtsfällen und Schäden.

Haustiere

Falls sie Haustiere besitzen, ist es ratsam, im Voraus eine Haustierversicherung abszuschliessen, die für Schäden haftet, welche von ihrem Haustier angerichtet wurden z.B: verkratzte Tapetten, Kratzer am Boden etc.


Unterschrift

Unterschreiben sie das Abnahmeprotokoll NICHT, falls sich darauf Schäden oder Notizen befinden, welche nicht Ihrer Meinung oder der Wahrheit entsprechen und mit welchen Sie nicht einverstanden sind.


Mieterschäden

Für welche Schäden kommen Vermieter und Mieter auf?


Wer zahlt Mieterschäden? Wer bezahlt was?

Schäden – und was sie kosten

Der geschuldete Schadenersatz entspricht nicht dem Neuwert, sondern dem Wert, welchem der beschädigte Wohnungsteil nach Abzug der Altersentwertung noch hat.

Beispiel:

Die normale Lebensdauer einer gestrichenen Wand beträgt acht Jahre. Wegen einer Beschädigung oder Verschmutzung durch den/die Mieter/-in muss beim Auszug die Wand neu gestrichen werden, obwohl diese vor sechs Jahren neu gestrichen wurde. Der Mieter(in) schuldet dem Vermieter maximal 25% der Kosten für die Malerarbeiten.


WICHTIGE PUNKTE BEI DER WOHNUNGSABGABE

  • Kleine Kratzer oder Gebrauchsspuren, sollen als normale Abnutzung auf dem Übergabeprotokoll aufgelistet werden!
  • Verbrauchsmaterialien und Beschädigungen unter CHF 250.- sind Mietersache! Sogenannter „kleiner Unterhalt“.

Ein wertvoller Tipp bei der Wohnungsabgabe sind die Lebensdauertabellen. Hier finden Sie einige der wichtigsten Bestandteile der Wohnung und ihre Lebensdauer zur Berechnung des Zeitwerts.

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 Gratisberatung: 078 720 80 05